Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.01.2009 zur Berechtigung zur Klage auf Ersatz von Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze bei Weigerung der Auszahlung vor Ablauf von 6 Monaten

Der Geschädigte ist berechtigt, Klage zu erheben, wenn er zulässigerweise eine Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze hat durchführen lassen und die Versicherung die Auszahlung des aufgewendeten Betrages mit dem Hinweis auf die Haltefrist für den Zeitraum von 6 Monaten verweigert. Aus den Gründen: …Indes hat der BGH nunmehr in der Entscheidung vom 18.11.2008 entschieden, dass … Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.01.2009 zur Berechtigung zur Klage auf Ersatz von Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze bei Weigerung der Auszahlung vor Ablauf von 6 Monaten weiterlesen